Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermietung Ferienhaus Gabriel
Vermietung Ferienhaus Gabriel
1. Reservierung und Bestätigung
1.1. Die Reservierung kann - sofern der Mieter volljährig und geschäftsfähig ist - mündlich, per Telefon, oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Sie ist verbindlich.
1.2. Unverzüglich nach der Reservierung erhalten Sie entweder per Mail oder auf dem Postweg eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Anmietung enthält.
1.3. Das Ferienhaus darf nur von den in der Anmeldung namentlich aufgeführten Personen und seinen Mitmietern und nur bis zu der angegebenen Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden
2. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt der Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent fällig. Die Anzahlung wird auf die Miete angerechnet.
2.2. Der restliche Preis wird fällig, wenn Ihnen die Mietunterlagen inklusive der Rechnung verabredungsgemäß zugesandt worden sind.
2.3. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 6) und daraus resultierende Bearbeitungsgebühren werden sofort fällig.
2.4. Bei Buchungen, die ab dem 36. Tag vor Mietbeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist die volle Miete sofort bei Buchung fällig.
2.5. Zahlung an den Vermieter
Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach Rechungszugang, der Betrag für die Restzahlung bis spätestens 36 Tage vor Mietbeginn unter Angabe der Rechnungsnummer auszugleichen. Bei kürzerfristigen Buchungen sofort. Die jeweiligen Zahlungstermine sind der Bestätigung des Vermieters zu entnehmen.
2.6. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Der Vermieter kann bei Rücktritt vom Mietvertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 6.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Vermieter vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,- zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
3. Leistungen, Preise
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Bestätigung.
3.2. Betreuung: Sie werden vom Vermieter oder seiner Vertretung vor Ort betreut.
Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern werden Ihnen rechtzeitig vor Mietbeginn übermittelt.
4. Hinweise zum Aufenthalt im Ferienhaus
4.1. Der Strom- Gas und Wasserverbrauch sind nicht in der Mietepreis eingeschlossen. Der verbrauch wird jeweils vor Ort anhand des ausgewisenen Verbrauchs abgerechnet.
4.2. Haustiere sind im Ferienhaus nicht gestattet. Es kann nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben.
4.3. Bei Übergabe der Schlüssel wird ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Höhe der Kaution entnehmen Sie bitte den Mietunterlagen. Die Rückzahlung erfolgt unter Vorbehalt und berührt etwaige Ansprüche des Vermieters nicht. Sie erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben worden sind. Sie enthält auch keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche.
4.4. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend, wobei die Anreise am Anreisetag in der Zeit von 16 Uhr bis 19 Uhr und die Abreise am Abreisetag bis 12 Uhr erfolgen sollte.
4.5. Sie sind verpflichtet, die Wohneinheit nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Außerdem sind Sie verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu melden und zu ersetzen.
4.6. Schäden im und am Ferienhaus müssen umgehend dem Vertreter vor Ort oder dem Vermieter gemeldet werden.
4.7. Auf dem Grundstück dürfen keine Zelte aufgestellt werden, Campingwagen oder Wohnmobile nur auf ausdrückliche Genehmigung. Kosten: 15 Euro pro Tag.
4.8. Sie, Ihre Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Objekt nicht durch uns versichert.
4.9. Es gilt die ausgelegte Hausordnung des Ferienhauses.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind.
6. Rücktritt durch den Mieter vor Mietbeginn/Rücktrittsgebühren
6.1. Sie können jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung zurücktreten. Auch Umbuchungen sind möglich. In Ihrem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt/die Umbuchung schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der dementsprechenden Erklärung beim dem Vermieter (Anschrift siehe unten). Falls Sie aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, die Anmietung nicht antreten, gilt das als Rücktritt.
Die daraus entstehenden Gebühren (20 Euro pro Umbuchung) sind sofort fällig.
6.2. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt für das Ferienhaus bei Stornierungen:
bis zum 40. Tag vor Mietbeginn 30 %,
ab dem 35. Tag vor Mietbeginn 50 % ,
ab dem 20. Tag vor Mietbeginn 80 %,
ab dem 7. Tag vor Mietbeginn bis zum Tag der Miete oder bei Nichtnutzung des Ferienhauses 100 % der Miete.
7. Kündigung durch den Vermieter
7.1. Der Vermieter kann vom Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Anmietung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Vermieter vom Mietern nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mieter in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.Der Vermieter behält jedoch den Anspruch auf die Miete. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Vertragswidriges Verhalten ist zum Beispiel der Verstoß gegen die Hausordnung.
Der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen.
8. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
8.1. Wegen der Kündigung des Mietvertrags in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB.
9. Abhilfe/Minderung/Kündigung
9.1. Kann das Ferienhaus nicht vertragsgemäß genutzt werden, kann der Mieter Abhilfe verlangen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte unverzüglich an die in den Mietunterlagen angegebenen Vertreter vor Ort oder an den Vermieter, um Abhilfe zu verlangen. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten Der Vermieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2. Kleine Mängel an der Einrichtung oder der Ausfall eines Geräts berechtigen nicht zur Minderung.
9.3. Der Mieter kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung der Miete verlangen, falls die Vermietung des Ferienhauses nicht vertragsgemäß erbracht worden ist und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.
9.4. Wird die Nutzung des Ferienhauses infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Mieter die Nutzung des Ferienhauses infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Vermieter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist.
Der Mieter schuldet dem Vermieter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil der Miete, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.5. Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, so sind Schlüsselübergeber gerne behilflich, sie sind aber, sofern nicht ausdrücklich in den Mietunterlagen vermerkt, keine Serviceperson des Vermieters. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich nur zwischen Ihnen und dem Vermieter.
Können Ihre Beanstandungen am Ort nicht oder nicht hinreichend behoben werden, so ist der Vermieter
telefonisch oder per Email zu unterrichten. Tel.: 0152-01789342, Mail: ferienhaus@petra-gabriel.de. Der Vermieter wird unverzüglich alles Mögliche unternehmen, um die Leistungsstörung zu beheben und/oder eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Bei schuldhafter Unterlassung der unverzüglichen Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung seitens des Vermieters. Die Kosten für die Unterrichtung werden Ihnen bei berechtigtem Grund und Vorlage diesbezüglicher Belege erstattet.
10. Haftung
10.1. Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Mieter, unbeschadet der unter Ziffer 9 genannten Herabsetzung der Miete (Minderung) oder der Kündigung, keine Schadensersatzansprüche, beispielsweise auch nicht für entstandene Reisekosten oder nutzlos aufgewandter Urlaubszeit, zu.
10.2. Die Ausübung von Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sport- und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein
Verschulden trifft. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung.
11. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Mietsache (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Mietdauer gegenüber Ihrem Vermieter (Anschrift siehe unten) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Mieter Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
11.2. Ansprüche des Mieters nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Mietdauer dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Mieter und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,bis der Mieter oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
11.3. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter
Familienangehörigen des Mieters.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und ausschließlich soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich genutzt.
13. Gerichtsstand/Allgemeines
13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Vermieters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
Petra Gabriel-Boldt
Im Leimenacker 12
E-mail: ferienhaus@petra-gabriel.de
Telefon: 0152-01789342
Stand September 2012
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